Auch Sie züchten oder halten Vögel ? Was Ihnen fehlt, ist das Gespräch mit Gleichgesinnten ?
Warum werden Sie dann nicht Mitglied im SKV e.V.?
Habe ich Interesse an einer Mitgliedschaft im „Sächsischen Kanarien- und Vogelzüchter-Verband e.V.“ ?
Wenn Sie Frage mit „Ja“ beantworten können, schicken Sie uns doch eine E-Mail. Wir setzen uns dann mit Ihnen per Telefon oder Mail in Verbindung und klären die eventuell noch offenen Fragen ganz persönlich.
Der Landesverband 30 des DKB – der „Sächsische Kanarien- und Vogelzüchter-Verband e.V.“ (SKV) – nimmt alle Vogelzüchter und Vogelliebhaber auf, die ihren ständigen oder zeitweiligen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben. Ein Wunsch auf Mitgliedschaft von Interessenten aus angrenzenden Gebieten kann entsprochen werden. Wir schlagen Ihnen einen Verein in Ihrer Wohnnähe vor, in dem Sie als Mitglied geführt werden können.
Als SKV-Mitglied können Sie für einen Jahresbeitrag von 12,00 € an allen Veranstaltungen des SKV teilnehmen.
Wenn Sie mit Ihren Vögeln an Ausstellungen und Wettbewerben teilnehmen wollen, benötigen Sie amtliche Vogel-Fußringe. Diese erhalten Sie, wenn Sie zusätzlich Mitglied im “Deutschen Kanarien- und Vogelzüchter-Bund (DKB) e. V.” werden. Ihre Züchter-Nummer wird vom Landesverband vergeben und ist für die Bestellung von Fußringen wichtig. Fußringe bestellen Sie bitte in Ihrem Verein bzw. als Einzelmitglied bei der Geschäftsstelle.
Der Jahresbeitrag für den SKV und dem DKB beträgt 57,00 € incl. der monatlichen Fachzeitschrift “Der Vogelfreund”.
Auch die Mitgliedschaft im DKB als Einzelmitglied ohne Vereinszugehörigkeit ist über den SKV möglich! Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt dann für Sie 69,00 € inklusive eines Jahresabonnements der Fachzeitschrift „Der Vogelfreund“.
Jede Mitgliedschaft gilt immer für ein Kalenderjahr und verlängert sich automatisch, wenn nicht bis zum 1. Oktober eines Jahres eine Kündigung schriftlich erfolgt ist. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt im jeweiligen Verein; der Mitgliedsbeitrag der Einzelmitglieder wird durch Bankeinzug jeweils am 15. August für das kommende Jahr erhoben.