21. November 2024

Artenschutz – Regeln – Pflichten

Bitte beachten !

Die EU-Verordnung 2023/966 regelt und überwacht den Handel mit geschützten Vögeln aus der, in die und innerhalb der Europäischen Union (EU). Die Einordnung der Arten in die Anhänge A, B, und C dieser Verordnung entspricht weitgehend den Anhängen I, II und III des Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA = CITES).

Die Bundesrepublik Deutschland hat diese internationalen Regeln mit der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) in nationales Recht umgesetzt. Danach sind alle in Europa wildlebenden Vögel besonders geschützt. Einige dieser Arten sind darüber hinaus streng geschützt (siehe Anlage 1).

Daraus folgt, dass nahezu alle von uns gehaltenen und gezüchteten Vögel gesetzlich geschützt sind. Nicht geschützt sind domestizierte Vögel, wie z. B. Kanarienvögel, Wellensittiche, Nymphensittiche, Rosenköpfchen, Halsbandsittiche, Zebrafinken, Japanische Mövchen.

Anzeigepflicht

Der Besitz, die Zucht und der Handel mit besonders und streng geschützte Arten müssen der unteren Naturschutzbehörde angezeigt werden.

Mit diese Meldung muss der legale Erwerb nachgewiesen oder die eigene Nachzucht dokumentiert werden. Die Meldung muss auch die Kennzeichnung (Ringnummer) jedes Vogels enthalten.

Mutationen und Hybriden

Auch Farbmutationen, die bei vielen geschützten Vogelarten auftreten (Erlenzeisig Braun, Buchfink Topas …), unterliegen den Bestimmungen der BArtSchV.

Haben Sie Hybriden (Finkenmischlinge) gezüchtet oder erworben, die mindestens von einer geschützten Vogelart abstammen (Erlenzeisig x Kanarie, Stieglitz x Dompfaff …), gelten die gleichen Anforderungen, wie für die reinrassigen geschützten Vogelarten.

Letztere Regelung ist zwar fachlich falsch, da ein Hybrid keine geschützte Vogelart ist und sein kann, ist aber gesetzlich so geregelt. Einige wenige Fachämter lassen sich von der Unsinnikeit überzeugen und verzichten auf entsprechende Anzeigen und Beringungspflichten bei Hybriden. Deshalb bitte immer bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde nachfragen!

Aufhebung der Anzeigepflicht

Einige in Menschenobhut gezüchteten Vögel sind von der Anzeigepflicht ausgenommen (Anlage 5). Da es sich jedoch ebenfalls um geschützte Arten handelt, muss der Halter oder Züchter im Bedarfsfall auch für diese Vögel den legalen Erwerb oder Besitz nachweisen!

Herkunftsnachweis

Bei Neuerwerbungen geschützter Vögel ist ein Herkunftsnachweis vom Verkäufer zu verlangen.

Nachzuchten müssen in einem Nachweisbuch (oder entsprechender Computerlisten) dokumentiert werden (Angabe der Eltern, Schlupftag, Ringnummer …).

Wenn Sie Ihre Nachzuchten oder einen erworbenen Vogel abgeben, geben Sie dem Käufer unbedingt einen entsprechenden Nachweis mit! Hier das Formular für einen Herkunftsnachweis.

Kennzeichnungspflicht

Geschützte Vögel müssen mit einem geschlossenen Ring gekennzeichnet werden. Bei größeren Arten ist auch ein Transponder möglich, der von einem Tierarzt eingesetzt werden muss. Die Ringgrößen sind in der Anlage 6 zur BArtSchV festgelegt und entsprechend weitgehend den Angaben des DKB in den jeweiligen Schauklasseneinteilungen.

In Deutschland sind als Kennzeichen für geschützte Vögel nur geschlossene Ringe des BNA (Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e. V.) oder des ZZF (Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschland e. V.) zulässig!

Artenschutzringe kann jedes SKV/DKB-Mitglied über den SKV-Ringwart beim DKB bestellen. Allerdings nur als Einzelbestellung eines Züchters, die per Post, Fax oder als Scan per Mail versandt werden muss, da die eigenhändige Unterschrift notwendig ist. Hier finden Sie das Formular.

Aufhebung der Kennzeichnungspflicht

Auch wenn Ihre Vogelart nicht mit Artenschutzringen gekennzeichnet werden muss (keine Kennzeichnungspflicht), können Sie die Herkunft eines unberingten Vogels nicht nachweisen. Deshalb beringen Sie jeden geschützten Vogel mit einem geschlossen Fußring! Es ist der „Personalausweis“ Ihres Vogels und ein Qualitätsmerkmal Ihrer Zucht!

Schutzstatus feststellen

Wenn Sie wissen möchten welchen Schutzstatus ihre gehalten Vögel haben, fragen Sie ganz beim Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) nach. Zur Suche einfach den lateinischen Gattungsnamen eintragen